Die 1000 Punkte Regel ist eine Erleichterung für die Beförderung von Gefahrgut.
Wenn der errechnete Punktwert einer Gefahrgutsendung nicht größer als 1000 ist, können beispielsweise folgende Erleichterungen von den Regeln des ADR angewandt werden:
- Fahrer:in benötigt keinen ADR-Schein.
- Die Beförderungseinheit (LKW, Sprinter etc.) muss nicht mit der orangenen Tafel gekennzeichnet werden.
- Auf der Beförderungseinheit muss keine ADR-Ausrüstung vorhanden sein.
Wie kann man den Punktwert einer Gefahrgutsendung errechnen?
Um die den Punktwert zu errechnen, werden zwei Werte benötigt:
- Die Nettomenge der zu befördernden gefährlichen Güter. Bei Feststoffen in Kilogramm, bei Flüssigen Stoffen in Liter und
- die Beförderungskategorie(n) der zu befördernden gefährlichen Güter. Unterteilt wird in sechs Beförderungskategorien. Den Beförderungskategorien 1 bis 3 ist ein Multiplikationsfaktor zugeschrieben.
| Beförderungskategorie | Multiplikationsfaktor |
| 0 | Generell über der 1000-Punkte-Grenze |
| 1 | 50 |
| 2 | 3 |
| 3 | 1 |
| 4 | 0 (Generell unter der 1000-Punkte-Grenze) |
Die jeweilige Beförderungskategorie eines Stoffes kann dem „Stoffverzeichnis“ (auch „Tabelle A“ siehe ADR 3.2.1) entnommen werden. Relevanz hat die Spalte (15) „Beförderungskategorie“.
Berechnungsbeispiel:
Es sollen 80kg von der UN1944 (Sicherheitszündhölzer), 120kg von der UN1945 (Wachszündhölzer) und 650kg von der UN1950 (Gasdruckverpackung) versendet werden. Die Berechnung wird wie folgt durchgeführt:
| UN-Nummer | Stoffbezeichnung | Kategorie | Menge | Multiplikator | Summe (Punktwert) |
| UN 1944 | Sicherheitszündhölzer | 4 | 80 kg | 0 | 0 |
| UN 1945 | Wachszündhölzer | 4 | 120 kg | 0 | 0 |
| UN 1950 | Druckgasverpackungen | 3 | 650 kg | 1 | 650 |
| Gesamtsumme (Punktwert) | 650 | ||||
Die Sendung bleibt unter 1000 Punkten. Erleichterungen von den Regeln des ADR dürfen in Anspruch genommen werden.
Die Information, wie viele Punkte diese Ladung hat, muss natürlich dem Transporteur übergeben werden.
Folgende Regeln sind trotz Erleichterungen zu beachten:
- Eventuelle Zusammenladeverbote.
- Rauchverbot beim Be- und Entladen; Verbot von Feuer und offenem Licht.
- Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Futter- und Genussmitteln.
- Trennvorschiften.
- Ladungssicherung.
- ABC Pulverlöscher mit mindestens 2 kg Löschmittel.
- Das Beförderungspapier ist mitzuführen.
Sie haben Fragen zur sicheren und rechtskonformen Beförderung von Gefahrgütern?
Unser Gefahrgutbeauftragter Tobias Rautner steht gerne Rede und Antwort.