Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für Baustellen

Sobald auf einer Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig sind, egal ob gleichzeitig oder nacheinander, schreibt die Baustellenverordnung § 3 BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vor. Wir übernehmen diese Aufgabe für Bauherren und Unternehmen in Niederbayern, der Oberpfalz und in Franken.

Unsere Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase alle Arbeitsschutzmaßnahmen aufeinander abzustimmen und in einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan festzuhalten. Dieser ist erforderlich, wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden oder eine Vorankündigungspflicht besteht § 2 BaustellV.

In der Bauphase koordinieren wir die Zusammenarbeit der verschiedenen Firmen, achten auf die Umsetzung der Schutzmaßnahmen und dokumentieren die Ergebnisse für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.

Unsere Leistungen:
• Unterstützung bei der Planung und Organisation von Bauprojekten
• Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
• Koordination aller Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Baustelle
• Beratung zu sicheren Arbeitsverfahren und Baustellenorganisation
• Baustellenbegehungen samt Bilddokumentation

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Ihrem Bauvorhaben von Anfang an beachtet wird.