Ob im Großraumbüro, in der Werkhalle oder draußen auf der Baustelle: Überall lauern Risiken. Mal ist es nur ein kleiner Stolperer, mal kann ein Unfall schwerwiegende Folgen haben. Genau deshalb trägt der Arbeitgeber eine besondere Verantwortung: Er muss für sichere Arbeitsbedingungen sorgen.
Dazu gibt es klare Vorgaben und Pflichten. Eine davon ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie sorgt dafür, dass Gefahren frühzeitig erkannt und wirksam reduziert werden und ist somit ein zentraler Baustein für Gesundheitsschutz und Prävention.
In diesem Beitrag werfen wir einen genauen Blick auf die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben und die Voraussetzungen. Außerdem erfahren Sie, wie die Bestellung abläuft und in welchen Bereichen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihrem Unternehmen ganz praktisch helfen kann.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten
Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in Deutschland klar gesetzlich geregelt. Eine Grundlage dafür ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch einen Betriebsarzt zu bestellen. Ziel ist es, betriebliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Außerdem geben die Unfallversicherungsträger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) weitere Vorschriften heraus. Besonders bedeutsam ist hier die DGUV Vorschrift Nummer 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Sie beschreibt den Umfang und die konkrete Ausgestaltung der sicherheitstechnischen Betreuung.
Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Grundsätzlich gibt es keine „freiwillige“ Entscheidung für oder gegen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Vielmehr handelt es sich um eine verbindliche Unternehmerpflicht. Eine Nichtbeachtung kann Bußgelder oder im Ernstfall sogar
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Pflicht zur Beauftragung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:
– Mitarbeiterzahl: Bereits Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten müssen eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. In Kleinstbetrieben kann dies in vereinfachter Form erfolgen.
– Branche und Gefährdungspotenzial: In besonders gefährdungsintensiven Branchen wie beispielsweise im Baugewerbe oder in der Chemiebranche gelten strengere Anforderungen. Hier ist häufig eine kontinuierliche Betreuung durch eine externe oder interne Fachkraft notwendig.
– Betriebsgröße: Mit steigender Mitarbeiterzahl nimmt auch der Umfang der Betreuung zu. Ab bestimmten Schwellenwerten müssen feste Einsatzzeiten nachgewiesen werden, die sich aus den Vorgaben der DGUV ergeben.
Wie wird man eigentlich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Wer als Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten möchte, braucht mehr als nur Interesse am Thema. Eine spezielle Qualifikation ist hier Pflicht. Meist bildet eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung, manchmal auch ein entsprechendes Studium, die Grundlage. Darauf folgt eine zusätzliche Weiterbildung, die von den Berufsgenossenschaften oder der DGUV angeboten wird.
In dieser Weiterbildung werden unter anderem tiefere Kenntnisse in der Sicherheitstechnik, Grundwissen in der Arbeitsmedizin und ein solides Verständnis des Arbeitsschutzrechts vermittelt. Eine Fachkraft muss Gefahren nicht nur
erkennen können, sondern auch passende Maßnahmen entwickeln und deren Umsetzung aktiv unterstützen können.
Doch Fachwissen allein reicht nicht aus: Wer in diesem Beruf erfolgreich sein will, sollte auch kommunikativ stark sein, beraten können und praxisnah auftreten. Eine gute Fachkraft schafft es, komplexe Inhalte verständlich rüberzubringen und sowohl Vorgesetzte als auch Beschäftigte für Arbeitssicherheit zu sensibilisieren. Damit übernimmt sie die Rolle einer Brücke zwischen Geschäftsführung und Belegschaft.
So hilft Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist weit mehr als nur „Pflichtprogramm“. Sie unterstützt Unternehmen in nahezu allen Fragen des Arbeitsschutzes. Ein zentraler Teil ihrer Arbeit ist die Gefährdungsbeurteilung: Dabei schaut sie genau hin, welche Risiken es am Arbeitsplatz geben könnte – von Stolperfallen über Maschinen bis hin zu psychischen Belastungen. Anschließend entwickelt sie konkrete Vorschläge, wie diese Gefahren reduziert oder ganz vermieden werden können, und begleitet die Umsetzung im Betrieb.
Darüber hinaus kümmert sie sich um Schulungen und Unterweisungen, sorgt also dafür, dass Beschäftigte wissen, worauf es im Alltag ankommt. Auch die Geschäftsführung profitiert: Sie erhält Beratung bei strategischen Entscheidungen rund um den Arbeitsschutz.
Die Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zahlt sich für Unternehmen gleich mehrfach aus:
– Rechtssicherheit: Sie stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und vermeidet so Bußgelder oder Haftungsrisiken.
– Weniger Unfälle: Ihre systematische Prävention reduziert Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
– Gesünderes Arbeitsumfeld: Die Maßnahmen zur Ergonomie und Arbeitsschutz fördern die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.
– Stärkere Unternehmenskultur: Beschäftigte fühlen sich ernst genommen und wertgeschätzt, was ihre Motivation und Bindung steigert.
– Externe Expertise: Externe Fachkräfte bringen zusätzliche Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit und können bewährte Lösungen übertragen.
Wie läuft die Bestellung ab?
Unternehmen sind verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen.
Dieser Prozess kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Interne Fachkraft: Ein technisch qualifizierter Mitarbeiter, der zusätzlich die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit absolviert, wird zur internen Fachkraft für Arbeitssicherheit ernannt.
- Externe Fachkraft: Es wird ein externer Dienstleister beauftragt, der Leistungen rund um das Thema Arbeitssicherheit anbietet.
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Während interne Fachkräfte die Abläufe im Betrieb gut kennen, bringen Externe frische Impulse und Erfahrungen aus ganz unterschiedlichen Branchen mit. Welche Lösung besser passt, hängt von Größe, Struktur und Bedarf des Unternehmens ab.
Fazit
Die Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern vor allem ein echter Gewinn für jedes Unternehmen. Sie sorgt dafür, dass Risiken früh erkannt, Beschäftigte geschult und sichere Arbeitsbedingungen geschaffen werden.
Ob intern ausgebildet oder extern beauftragt: Entscheidend ist, dass die Fachkraft aktiv in die betrieblichen Abläufe eingebunden wird und genügend Spielraum für ihre Aufgaben bekommt. Externe Fachkräfte haben dabei einen objektiven Blick und bringen vielfältige Erfahrungswerte mit in die Betreuung.
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