Anpassung der Mindestkontrollquote ab 01.01.2026

Arbeitsschutz kann im Zweifel Leben retten und sollte deshalb in jedem Unternehmen als Priorität angesehen werden. Um sicherzustellen, dass Betriebe sich ausreichend mit diesem Thema beschäftigen und für die Sicherheit aller Mitarbeitenden sorgen, finden regelmäßige Kontrollen im Sinne des Arbeitsschutzkontrollgesetzes statt.

Und genau in diesem Arbeitsschutzkontrollgesetz gibt es seit Anfang dieses Jahres eine Neuerung: Die Mindestkontrollquote wurde erhöht. Wie die Anpassung genau aussieht, was das für Behörden bedeutet und worauf Unternehmen in Zukunft achten müssen, klären wir in diesem Artikel.

Die Grundlage:
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz von 2021


Das „Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“, oder in Kurzform Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG), ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und dient der besseren Durchsetzung des staatlichen Arbeitsschutzes in Deutschland.

Entstanden ist es vor dem Hintergrund jahrelanger Kritik an unzureichenden Kontrollen sowie aufgrund der während der Corona-Pandemie öffentlich gewordenen Missstände in der Fleischindustrie. Zusätzlich flossen Empfehlungen aus EU-weiten Evaluationen der Arbeitsschutzaufsicht ein.

Zweck des Gesetzes ist es, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und den Arbeitsschutz insgesamt zu stärken. Dazu verpflichtet es die Länder zu häufigeren Betriebsbesichtigungen, führt eine risikoorientierte Überwachung ein und verbessert die bundesweite Koordination der Aufsicht.

Inhaltlich regelt das Arbeitsschutzkontrollgesetz unter anderem den Ausbau von Kontroll- und Eingriffsrechten der Behörden, eine Mindestbesichtigungsquote von Betrieben, einen besseren Datenaustausch mit Unfallversicherungsträgern sowie strengere Vorgaben für Gemeinschaftsunterkünfte. Insgesamt soll das Gesetz den Vollzug des Arbeitsschutzrechts wirksamer und transparenter machen.

Was hat sich ab dem 01.01.2026 geändert?


Ab dem 1. Januar 2026 greift im Arbeitsschutz eine zentrale Neuerung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes verbindlich: die Mindestkontrollquote. Danach sind die Gewerbeaufsichtsbehörden der Länder verpflichtet, jährlich mindestens fünf Prozent aller Betriebe zu kontrollieren, also jedes zwanzigste Unternehmen. Damit endet die Übergangsphase, in der die Kontrolldichte schrittweise erhöht wurde. Zuvor lag sie bundesweit bei unter einem Prozent.

Die Mindestkontrollquote verfolgt das Ziel, den Arbeitsschutz von einer überwiegend reaktiven hin zu einer präventiven und systematischen Aufsicht weiterzuentwickeln. Kontrollen sollen nicht mehr nur einzelne Mängel erfassen, sondern das gesamte betriebliche Arbeitsschutzmanagement bewerten. Dazu zählen insbesondere Gefährdungsbeurteilungen (auch zu psychischen Belastungen), Unterweisungen sowie die Organisation von Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.

Zweck der Quote ist es, die Durchsetzung des Arbeitsschutzrechts deutlich zu verbessern, Missstände frühzeitig zu erkennen und langfristig sichere, gesunde und faire Arbeitsbedingungen in allen Branchen zu gewährleisten.

Kritik an der Mindestkontrollquote


Ein zentrales Problem bei der Umsetzung der Mindestbesichtigungsquote ist der massive Personalmangel in den Arbeitsschutzbehörden. Kritisiert wird, dass die gesetzlichen Vorgaben ohne ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung kaum erfüllbar sind. Ob es möglich ist, dass manche Bundesländer die Fünf-Prozent-Quote erreichen können, ist deshalb fraglich.

Laut Zwischenbericht des Bundes aus Dezember 2023 wären rund 630 zusätzliche Kontrolleure nötig, genehmigt wurden jedoch nur etwa 200 Stellen. Haushaltsengpässe, Schuldenbremse, Fachkräftemangel und eine bevorstehende Verrentungswelle verschärfen die Lage weiter. Juristen warnen zudem vor föderalen Konflikten, falls Länder die Quote verfehlen. Insgesamt gilt das Ziel als richtig, in der Praxis scheint es derzeit jedoch nur schwer realisierbar.

Was bedeutet die Anpassung für Unternehmen?


Mit dem Inkrafttreten der verbindlichen Mindestkontrollquote ab dem 1. Januar 2026 steigt der Handlungsdruck für Unternehmen deutlich. Arbeitsschutzkontrollen finden nun häufiger, systematischer und tiefgehender statt. Für Unternehmen bedeutet das vor allem mehr Vorbereitung, Dokumentation und Struktur im Arbeitsschutz. Mit diesen Änderungen sollten Betriebe rechnen:

  • Deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle: Durch die verbindliche Mindestkontrollquote von fünf Prozent steigt die Chance erheblich, dass Unternehmen (auch unangekündigt) geprüft werden.
  • Ganzheitliche Bewertung des Arbeitsschutzsystems: Im Fokus steht nicht mehr die punktuelle Mängelsuche, sondern die Frage, ob der Arbeitsschutz organisatorisch wirksam umgesetzt ist und im Betrieb dauerhaft funktioniert.
  • Höhere Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung: Diese muss aktuell und vollständig sein und regelmäßig überprüft werden. Auch psychische Belastungen sind verpflichtend zu erfassen und zu bewerten.
  • Strengere Nachweispflichten: Unternehmen müssen Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Sicherheitsfachkräfte und Notfallmaßnahmen lückenlos nachweisen können.
  • Risikoorientierte Auswahl der Betriebe: Unternehmen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial werden bevorzugt kontrolliert und intensiver überwacht.
  • Erhöhtes Bußgeld- und Auflagenrisiko: Bei festgestellten Defiziten drohen schneller behördliche Anordnungen und finanzielle Sanktionen.

Fazit


Obwohl bisher noch fraglich ist, inwiefern die Mindestkontrollquote von fünf Prozent tatsächlich erfüllt werden kann, sollten Unternehmen sich auf vermehrte Prüfungen von Arbeitsschutzmaßnahmen einstellen.

Um gut vorbereitet zu sein, sollte jeder Betrieb das Thema Arbeitsschutz noch einmal unter die Lupe nehmen und abklären, ob alles den aktuellen Vorgaben entspricht. Gefährdungsbeurteilungen sollten regelmäßig aktualisiert und Nachweise über Unterweisungen und andere Maßnahmen der Arbeitssicherheit bereitgehalten werden.

Sie sind auf der Suche nach einem Partner, der Sie in allen Belangen rund um Arbeitsschutz unterstützt und Ihnen dabei hilft, die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb fit für eine Kontrolle zu machen?

Wenn Sie sich im Raum Regensburg, Schwandorf, Amberg und Weiden oder Neumarkt in der Oberpfalz befinden, sind Sie bei uns genau richtig. Gern helfen wir Ihnen mit unserer Expertise dabei, die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb auf den neusten Stand zu bringen – sicher, praxisnah und regional.