Um Gefährdungen am Arbeitsplatz so effektiv wie möglich zu vermeiden, werden praktische und technische Schutzmaßnahmen getroffen, die diese Gefahrenstellen eliminieren. Dieses Vorgehen ist aber nicht immer möglich.
Es gibt Situationen, in denen Gefährdungen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Umgang mit gefährlichen Stoffen zum Arbeitsalltag gehört oder wenn bei Reinigungsarbeiten Schutzeinrichtungen an bestimmten Werkzeugen entfernt werden müssen.
Für solche Fälle gibt es organisatorische Maßnahmen, die technische Schutzmaßnahmen ergänzen. Dazu zählen unter anderem Betriebsanweisungen. Was es damit genau auf sich hat und wie diese eingesetzt werden, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Was sind Betriebsanweisungen?
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall definiert den Begriff der Betriebsanweisung wie folgt: „Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Betreibers bzw. Verwenders von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen an seine Mitarbeiter mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.“
Betriebsanweisungen sind also im Grund genommen schriftliche Anleitungen im Betrieb, die erklären, wie man sicher mit Maschinen, Arbeitsstoffen oder Geräten umgeht. Sie informieren die Beschäftigten über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Notfall. Ziel ist, Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden.
Betriebsanweisungen werden vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten, fachkundigen Person erstellt. Das kann zum Beispiel eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder auch der Betriebsarzt sein.
Die Erstellung von Betriebsanweisungen unterliegt zwar der Verantwortung des Arbeitgebers, dennoch ist die Mitwirkung aller Beschäftigten nötig, um ihren Erfolg zu garantieren. Nur, wenn sich die Mitarbeitenden an die darin enthaltenen Vorgaben halten, erfüllen diese ihren Zweck und können vor Gefährdungen schützen. Deshalb ist es umso wichtiger, den Beschäftigten die Relevanz von Betriebsanweisungen klar vor Augen zu führen.
Die rechtlichen Grundlagen – Ein kurzer Überblick
Wie alles im Arbeitsschutz gehört auch die Erstellung von Betriebsanweisungen zu den Pflichten des Arbeitgebers und ist somit klar im Gesetz verankert. Hier die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen dazu auf einen Blick:
- § 4 Arbeitsschutzgesetz legt die allgemeinen Grundsätze fest, an denen sich der Unternehmer beim Arbeitsschutz orientieren muss.
- § 9 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz bestimmt, dass nur solche Mitarbeiter Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen haben, die vorher dazu unterwiesen worden sind.
- § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz legt die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit fest.
- § 9 Betriebssicherheitsverordnung regelt weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
- § 14 Gefahrstoffverordnung regelt die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit Gefahrstoffen.
Arten von Betriebsanweisungen
Es gibt verschiedene Arten von Betriebsanweisungen, die abhängig von der Art des Betriebs und der betreffenden Tätigkeit eingesetzt werden. Grob lassen sich diese unterschiedlichen Betriebsanweisungen in drei Kategorien einteilen:
- Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen
- Betriebsanweisungen zu Arbeitsverfahren und zur Bedienung von Maschinen
- Betriebsanweisungen über den Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung
Je nach Kategorie hat die Betriebsanweisung eine andere Farbe. Geht es darin um den Umgang mit Gefahrstoffen, ist sie orange. Beschäftigt sie sich mit Maschinen, Anlagen und Arbeitsverfahren, ist die Betriebsanweisung blau. Grüne Betriebsanweisungen hingegen beinhalten Regelungen zur persönlichen Schutzausrüstung.
Gibt es in einem Betrieb beispielsweise mehrere verschiedene Maschinen, von denen eine potenzielle Gefahr ausgeht, muss für jede Anlage eine eigene Betriebsanweisung erstellt werden. Somit ist sichergestellt, dass die Bedienung jeder Maschine klar geregelt und somit sicher durchführbar ist.
Grundsätzlich gilt, dass eine gute und wirkungsvolle Betriebsanweisung all das beinhalten sollte, was der angesprochene Beschäftigte wissen muss, um erstens sein Arbeitsergebnis erfolgreich zu erreichen und zweitens seine Arbeit sicher durchführen zu können.
So ist eine Betriebsanweisung aufgebaut
Eine Betriebsanweisung folgt einem einheitlichen Aufbau und ist in mehrere Abschnitte gegliedert, die den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Maschinen oder Gefahrstoffen gewährleisten sollen.
Zunächst werden der betreffende Arbeitsbereich, die ausgeübte Tätigkeit und das verantwortliche Unternehmen beschrieben. Anschließend wird festgelegt, für welchen Anwendungsbereich die Anweisung gilt.
Darauf folgt eine detaillierte Auflistung möglicher Gefahren für Mensch und Umwelt. In diesem Zusammenhang werden auch die relevanten Sicherheits- und Gefahrensymbole dargestellt. Darunter fallen Warn-, Gebots-, Verbots-, Brandschutz- und Rettungszeichen sowie Kennzeichnungen für Gefahrstoffe.
Im nächsten Abschnitt werden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln erläutert. Dazu gehört etwa das Tragen persönlicher Schutzausrüstung oder die Einhaltung von Hygienestandards. Zudem enthält die Betriebsanweisung klare Handlungsanweisungen für Not- und Störfälle, inklusive der Vorgehensweise bei Unfällen und der Angabe wichtiger Notrufnummern.
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wird zusätzlich die korrekte Entsorgung beschrieben, während Anweisungen für Maschinen auch Hinweise zu Wartung und Instandhaltung umfassen.
Der Umfang einer Betriebsanweisung sollte in der Regel zwei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Sollten weitere Informationen erforderlich sein, sollte über die Erstellung mehrerer Teilbetriebsanweisungen nachgedacht werden.
Orientierungshilfen für die Erstellung solcher Anweisungen bieten unter anderem die Berufsgenossenschaften, die Gefahrstoffverordnung (§ 14) sowie die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555. Außerdem können Arbeitgeber sich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit dazuholen. Diese unterstützt dabei, wirksame und rechtlich einwandfreie Betriebsanweisungen zu erstellen.
Betriebsanweisung: Ein wichtiges Werkzeug im Arbeitsschutz
Die Betriebsanweisung ist ein unentbehrlicher Bestandteil im Werkzeugkasten des Arbeitsschutzes. Sie ergänzt andere organisatorische und technische Schutzmaßnahmen und stellt sicher, dass auch der Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Anlagen klar geregelt ist. Somit sichern sie nicht nur den Arbeitgeber ab, sondern geben auch den Beschäftigten ein sicheres Gefühl im Arbeitsalltag.
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