Brandschutzhelfer spielen in vielen Unternehmen eine wichtige Rolle und sorgen für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie kümmern sich um vorbeugenden Brandschutz und sind im Ernstfall der erste Ansprechpartner im Unternehmen.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was es rund um Brandschutzhelfer zu beachten gibt. Wir klären wichtige Fragen, die sich Unternehmen zu diesem Thema stellen und zeigen, warum jeder Betrieb sich damit auseinandersetzen sollte.
Sie sind Arbeitnehmer und möchten oder sollen Brandschutzhelfer werden?
Später erklären wir, wie die Aufgaben des Brandschutzhelfers aussehen und wer Brandschutzhelfer werden kann.
Kurz & knapp: Was ist ein Brandschutzhelfer?
Ein Brandschutzhelfer ist ein speziell ausgebildeter Beschäftigter, der im Unternehmen eine zentrale Rolle im organisatorischen Brandschutz übernimmt. Er unterstützt den Arbeitgeber dabei, Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall schnell und besonnen zu handeln.
Brandschutzhelfer sind dafür geschult, Entstehungsbrände mit geeigneten Löschmitteln zu bekämpfen, Alarm auszulösen und Mitarbeitende sowie Besucher bei einer Evakuierung zu unterstützen. Durch ihre Präsenz und Vorbereitung tragen Brandschutzhelfer entscheidend dazu bei, Schäden für Menschen, Gebäude und Sachwerte zu minimieren.
Warum Brandschutzhelfer unverzichtbar sind
Im Brandfall entscheiden oft die ersten Minuten über den Ausgang der Situation. Feuer, Rauch und Panik breiten sich schnell aus und stellen eine erhebliche Gefahr für Menschen im Gebäude dar. Für die meisten Mitarbeitenden bedeutet ein Brand eine Ausnahmesituation, mit der sie noch nie zuvor konfrontiert wurden.
Brandschutzhelfer sind darauf vorbereitet, in dieser kritischen Phase richtig zu reagieren, noch bevor externe Einsatzkräfte eintreffen. Sie sorgen für eine schnelle Alarmierung, unterstützen eine geordnete Evakuierung und können Entstehungsbrände bekämpfen, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist.
Dadurch helfen sie, größere Schäden zu verhindern und Verletzungen zu vermeiden. Gleichzeitig schaffen Brandschutzhelfer im Alltag ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein und tragen dazu bei, Brandrisiken frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren.
Braucht jedes Unternehmen Brandschutzhelfer?
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen für den Brandschutz und die Evakuierung zu treffen. Dazu gehört auch die Benennung und Ausbildung von Brandschutzhelfern, die für Betriebe jeder Branche und Größe relevant ist.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber ausdrücklich dazu, Beschäftigte für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen. Ergänzend fordern die DGUV Information 205-023 sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 eine ausreichende Anzahl fachkundig unterwiesener Brandschutzhelfer, die mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut sind.
Auch in scheinbar ungefährlichen Bereichen wie Büros bestehen Brandrisiken, zum Beispiel durch elektrische Anlagen oder technische Defekte. Der konkrete Umfang der Maßnahmen richtet sich stets nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.
Wie viele Brandschutzhelfer sind notwendig?
Die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern wird in der Richtlinie ASR A2.2 (Kapitel 7.3, Absatz 1) festgelegt und richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten sowie der Gefährdungsbeurteilung. Allgemein gilt es als ausreichend, wenn 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sind.
Je nach Brandgefährdung, Größe des Betriebs, räumlicher Ausdehnung sowie Arbeitszeiten und Schichtbetrieb kann jedoch eine höhere Anzahl erforderlich sein. Wichtig ist zudem, Ausfälle durch Urlaub oder Krankheit zu berücksichtigen, damit im Ernstfall stets ausreichend geschulte Personen anwesend sind.
Rechte und Pflichten eines Brandschutzhelfers
Als Brandschutzhelfer hat ein Mitarbeitender verschiedene Pflichten zu erfüllen, kann aber auch Rechte geltend machen. Was das für Brandschutzhelfer und Arbeitgeber bedeutet, sehen Sie in der folgenden Aufstellung:
Diese Pflichten hat ein Brandschutzhelfer:
– Teilnahme an der erforderlichen Ausbildung und Auffrischungen
– Einhaltung der betrieblichen Brandschutzordnung
– Unterstützung bei der Alarmierung und Evakuierung im Brandfall
– Bekämpfung von Entstehungsbränden im Rahmen der eigenen Ausbildung
– Aufmerksamkeit für Brandgefahren und Meldung von Mängeln
Diese Rechte hat ein Brandschutzhelfer:
– Keine Verpflichtung zur Selbstgefährdung
– Anspruch auf eine fachgerechte Ausbildung und Unterweisung
– Unterstützung durch den Arbeitgeber bei der Ausübung der Tätigkeit
– Nutzung geeigneter Lösch- und Schutzeinrichtungen
– Möglichkeit, Maßnahmen abzubrechen, wenn eine Gefährdung besteht
Ausbildung zum Brandschutzhelfer: Inhalte & Ablauf
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer bereitet Beschäftigte gezielt auf ihre Aufgaben im Brandfall vor und kombiniert theoretisches Wissen mit praktischen Übungen. Ziel ist es, Handlungssicherheit zu vermitteln und richtiges Verhalten in Notfallsituationen zu trainieren. Typische Inhalte der Ausbildung sind:
– Grundlagen der Brandentstehung und des Brandschutzes
– Brandklassen und geeignete Löschmittel
– Betriebliche Brandschutzorganisation und Alarmierungswege
– Richtiges Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall
– Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöschern
Die Ausbildung erfolgt durch fachkundige Personen oder externe Schulungsanbieter und nimmt in der Regel mehrere Stunden in Anspruch.
Wiederholungsturnus & Auffrischung der Qualifikation
Um die Handlungssicherheit im Brandfall dauerhaft zu gewährleisten, sollte die Ausbildung zum Brandschutzhelfer regelmäßig aufgefrischt werden. In der DGUV Information 205-023 wird dafür ein Wiederholungsturnus von drei bis fünf Jahren empfohlen.
Eine frühere Auffrischung kann erforderlich sein, wenn sich betriebliche Abläufe, bauliche Gegebenheiten oder Brandgefahren wesentlich ändern oder wenn Brandschutzhelfer längere Zeit nicht im Betrieb tätig waren.
Fazit
Für Arbeitgeber sind Brandschutzhelfer ein unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Arbeitssicherheit. Eine ausreichende Anzahl gut ausgebildeter und regelmäßig geschulter Brandschutzhelfer trägt maßgeblich dazu bei, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, Risiken zu minimieren und im Ernstfall schnell und richtig zu handeln.
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