Bundestag hebt Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte an: Was bedeutet das?


Bundestag hebt Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte an: Was bedeutet das? Es gibt eine große Veränderung im Bereich der Arbeitssicherheit: Der Bundestag hat den Schwellenwert für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten von bisher 20 Beschäftigten auf nun 50 Beschäftigte angehoben. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind also in der Regel nicht länger verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Doch was bedeutet diese Änderung genau für Unternehmen und welche Kritik gibt es an dem Konzept? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über dieses brandaktuelle Thema. Wir erklären, was die Änderung für Sie als Arbeitgeber bedeutet und warum qualifizierte und wirksame Sicherheitsbeauftragte nun wichtiger sind als je zuvor.

Welche Änderungen wurden beschlossen?
Der Bundestag hat eine Änderung im Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) beschlossen, die die Schwellenwerte für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen anpasst. Bisher mussten Unternehmen bereits ab 20 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Mit der neuen Regelung liegt dieser Schwellenwert nun bei 50 Beschäftigten. Konkret bedeutet das: Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sind nun grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Eine Ausnahme besteht jedoch weiterhin, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung besondere Risiken oder Gefährdungen im Betrieb festgestellt werden. In solchen Fällen kann die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten weiterhin erforderlich sein. Für Unternehmen mit 50 bis unter 250 Beschäftigten bleibt die Verpflichtung bestehen, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Werden dabei besondere Gefährdungen festgestellt, kann auch hier eine höhere Anzahl an Sicherheitsbeauftragten notwendig werden.

Was bedeutet diese Entscheidung für Unternehmen?
Für viele Unternehmen bedeutet die Änderung zunächst eine formale Entlastung. Vor allem kleinere Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sind künftig nicht mehr automatisch verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Gleichzeitig steigt jedoch die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung: Unternehmen müssen nun noch genauer prüfen, welche Risiken in ihren Arbeitsbereichen bestehen. Wenn besondere Gefährdungen vorliegen, die beispielsweise durch Maschinen, Gefahrstoffe oder komplexe Arbeitsabläufe entstehen, kann die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten weiterhin erforderlich sein, auch unterhalb der neuen Schwelle. Für Unternehmen mit 50 bis unter 250 Beschäftigten bleibt die grundsätzliche Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten bestehen. Allerdings wird auch hier stärker auf die tatsächlichen Gefährdungen geschaut: Je nach Risikosituation kann es notwendig sein, mehrere Sicherheitsbeauftragte einzusetzen.

Kritische Stimmen zur Reform
Die Reform ist politisch und fachlich umstritten. Besonders Gewerkschaften kritisieren, dass mit der Anhebung des Schwellenwerts bewährte Strukturen im Arbeitsschutz geschwächt werden könnten. Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes warnen, dass Sicherheitsbeauftragte eine wichtige Rolle im Arbeitsalltag spielen und Risiken frühzeitig erkennen. Eine Reduzierung dieser Funktion könnte daher bestehende Schutzmechanismen im Betrieb schwächen. Auch einige Experten aus dem Bereich Arbeitsschutz halten die Reform für problematisch. Sie argumentieren, dass die Maßnahme kaum echte Bürokratie abbaut, da Arbeitgeber weiterhin für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb verantwortlich bleiben. Zudem fehle aus ihrer Sicht eine belastbare Datengrundlage dafür, dass weniger Sicherheitsbeauftragte tatsächlich zu weniger Aufwand führen. Interessant ist außerdem, dass selbst einige Arbeitgeberverbände Kritik äußern. Sie befürchten, dass die neue Regelung durch unklare Formulierungen (zum Beispiel bei der Frage nach „besonderen Gefährdungen“) eher neue Rechtsunsicherheiten schaffen könnte.

Warum qualifizierte Sicherheitsbeauftragte nun umso wichtiger sind
Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung für einige Unternehmen reduziert wurde, bleibt die Bedeutung von Sicherheitsbeauftragten in der Praxis unverändert hoch. Denn Arbeitssicherheit entsteht nicht allein durch Vorschriften oder Dokumente, sondern durch gelebtes Verhalten im Arbeitsalltag. Gerade hier spielen gut qualifizierte und aktiv eingebundene Sicherheitsbeauftragte eine zentrale Rolle. Sie unterstützen dabei, Sicherheit direkt im Arbeitsumfeld der Mitarbeitenden zu stärken.

Wirksame Sicherheitsbeauftragte können unter anderem dazu beitragen, …
… unsichere Zustände und Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen.
… Kollegen auf Augenhöhe für sicheres Arbeiten zu sensibilisieren.
… Führungskräfte bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen.
… die Sicherheitskultur im Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Aus der betrieblichen Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass Sicherheitsbeauftragte zwar benannt sind, ihre Rolle aber nicht klar definiert oder ausreichend unterstützt wird. Genau deshalb kommt es heute mehr denn je darauf an, Sicherheitsbeauftragte gezielt auszuwählen, zu qualifizieren und wirksam in die Organisation einzubinden.

Fazit
Um den bürokratischen Aufwand kleinerer Betriebe etwas zu verringern, könnte die Anhebung der Grenze für den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten also ein Schritt in die richtige Richtung sein. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass diese Reform rechtliche Unsicherheiten verstärkt und Arbeitsschutzmaßnahmen an Stellen wegfallen, wo sie eigentlich angebracht wären. Welchen Effekt diese Anpassung in der Praxis hat, wird sich mit der Zeit zeigen. Wenn Sie unabhängig davon sicher gehen möchten, dass Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen nicht zu kurz kommt, können Sie jederzeit und unabhängig von der Betriebsgröße freiwillig Sicherheitsbeauftragte bestellen. Von einem wirksamen Sicherheitsbeauftragten profitieren nicht nur Sie, sondern auch Ihre Beschäftigten in jedem Fall. Sie suchen nach Unterstützung im Bereich Arbeitssicherheit und befinden sich im Raum Regensburg, Schwandorf, Amberg und Weiden oder Neumarkt in der Oberpfalz? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Gern helfen wir Ihnen als Sicherheitsbeauftragte oder allgemein als externe Berater dabei, die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb zu optimieren – sicher, praxisnah und regional.