Ersthelfer: Wann werden sie gebraucht und welche Rechte und Pflichten haben sie?


Um einen Betrieb für alle Mitarbeitenden sicher zu machen und das Thema Arbeitsschutz zu priorisieren, sollten potenzielle Gefahrenstellen frühzeitig identifiziert und entschärft werden. Doch was ist zu tun, wenn es dennoch einmal zu einem Unfall oder einer anderen gefährlichen Situation kommt?
Dann kommen Ersthelfer ins Spiel. Wenn sich jemand verletzt, kommt es oft auf wenige Minuten oder sogar Sekunden an. Deshalb ist es wichtig, ausgebildete Leute im Kollegium zu haben, die wissen, was im Ernstfall zu tun ist.
In diesem Artikel geht es darum, was ein Ersthelfer ist und wann er gebraucht wird. Außerdem erklären wir die Aufgabenfelder sowie Rechte und Pflichten des Ersthelfers und zeigen, wie man Ersthelfer wird.

Was ist ein Ersthelfer?
Eigentlich kann jeder Ersthelfer sein, denn der Begriff Ersthelfer meint zunächst nur die Personen, die Zeuge oder Zeugin eines Unfalls oder eines medizinischen Notfalls sind und der betroffenen Person helfen und beistehen, bis es ihr wieder besser geht oder der Krankenwagen eintrifft. Eigentlich ist also jeder Mensch Ersthelfer, der Erste Hilfe leistet, den Bereich absichert oder den Notruf wählt.
Dieses Verhalten ist gesetzlich sogar vorgeschrieben: Wer in einem Notfall nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten hilft, dem kann unter Umständen unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden.
Dazu heißt es im Strafgesetzbuch (§ 323c):
„(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.“

In Bezug auf einen Betrieb sind Ersthelfer Mitarbeitende, die speziell im Bereich der Ersten Hilfe ausgebildet wurden und genau wissen, was im Fall eines Unfalls oder einer Verletzung zu tun ist. In der dazugehörigen DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ heißt es dazu: „Ersthelfer im Betrieb sind Personen, die nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe ausgebildet wurden“.

Braucht jeder Betrieb Ersthelfer und wenn ja, wie viele?
Grundsätzlich muss es in jedem Unternehmen Ersthelfer geben, denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, je nach Betriebsart und -größe eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern ausbilden zu lassen. Hierbei gelten folgende Kennzahlen für die Mindestanzahl an Ersthelfern im Betrieb (§ 26, DGUV, Vorschrift 1):

  • 2 bis 20 anwesende Versicherte: ein Ersthelfer
  • Mehr als 20 anwesende Versicherte in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % als Ersthelfer
  • Mehr als 20 anwesende Versicherte in sonstigen Betrieben: 10 % als Ersthelfer
  • In Kindertageseinrichtungen: ein Ersthelfer je Kindergruppe
  • In Hochschulen: 10 % der Beschäftigten als Ersthelfer

Welche Rechte, Aufgaben und Pflichten hat ein Ersthelfer?
Ersthelfer sorgen im Ernstfall dafür, dass verletzte oder erkrankte Personen unmittelbar versorgt werden und weitere Hilfe organisiert wird. Deshalb sind sie dazu verpflichtet, ihm Rahmen ihrer Möglichkeiten folgende Aufgaben zu erfüllen:
– Erste Hilfe leisten: Ersthelfer müssen bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen sofort handeln. Dazu gehören grundlegende Maßnahmen wie das Absichern der Unfallstelle, das Versorgen von Verletzungen oder das Betreuen der betroffenen Person, bis professionelle Hilfe eintrifft.
– Hilfe organisieren: Neben der Erstversorgung stellen Ersthelfer sicher, dass weitere Unterstützung angefordert wird. Sie alarmieren den Rettungsdienst, informieren Vorgesetzte und koordinieren bei Bedarf die Unterstützung durch andere Mitarbeitende.
– Unfall melden und dokumentieren: Jeder Vorfall sollte im Verbandbuch oder Unfallbericht dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist wichtig für den Versicherungsschutz und die spätere Nachvollziehbarkeit des Unfalls.
– Kenntnisse aktuell halten: Damit Ersthelfer im Notfall sicher handeln können, müssen sie ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig auffrischen, in der Regel etwa alle zwei Jahre.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben Ersthelfer aber auch Rechte, die sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unterstützen:
– Recht auf Ausbildung: Der Arbeitgeber muss die Ausbildung zum Ersthelfer ermöglichen und die Kosten dafür übernehmen.
– Recht auf geeignete Ausstattung: Für die Erste Hilfe müssen geeignete Materialien wie Verbandkästen und funktionierende Notrufmöglichkeiten bereitstehen.
– Recht auf Unterstützung: Ersthelfer arbeiten meist nicht allein: Der Betrieb muss ausreichend Ersthelfer benennen und klare Notfallabläufe festlegen.
– Rechtlicher Schutz: Ersthelfer sind während der Hilfeleistung gesetzlich abgesichert, solange sie nach bestem Wissen und im Rahmen ihrer Ausbildung handeln.

Wie wird man Ersthelfer?
Um Ersthelfer in einem Betrieb werden zu können, muss der Mitarbeitende an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilnehmen. Dieser dauert in der Regel einen ganzen Tag und besteht aus diesen insgesamt neun thematischen Unterrichtseinheiten:

  • Rettungsgriff aus Kraftfahrzeug und vom Boden
  • Feststellen des Bewusstseins
  • Feststellen der Atemfunktion
  • stabile Seitenlage
  • Abnehmen des Helms
  • Entfernen von Fremdkörpern
  • Kontrolle von Bewusstsein und Atmung
  • Atemerleichternde Lagerung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung in der Einhelfer-Methode

Um anschließend Ersthelfer bleiben zu können, muss das Wissen aus diesem Kurs spätestens alle zwei Jahre durch eine Teilnahme am sogenannten Erste-Hilfe-Training aufgefrischt werden. Hier werden die lebensrettenden Maßnahmen und betriebsspezifischen Themen theoretisch und praktisch wiederholt.

Fazit
Beim Thema Arbeitsschutz sind Unternehmen unter anderem auf die tatkräftige Unterstützung ihrer Mitarbeitenden angewiesen, so auch in der Rolle des Ersthelfers. Ersthelfer sind unersetzbar, wenn es zu einem Unfall oder einer Verletzung kommt: Sie behalten den Überblick über die Situation, leisten Erste Hilfe und kümmern sich um betroffene Personen, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Damit es gar nicht erst zu einem solchen Ernstfall kommt, ist ein gut durchdachtes Arbeitsschutzkonzept unerlässlich. Hier sind wir der richtige Ansprechpartner: Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Arbeitsschutz, Gefahrgut und Brandschutz beratend zur Seite.
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