In der Arbeitssicherheit tauchen immer wieder verschiedene Begriffe auf: FASI, Sifa, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragter. Auf den ersten Blick wirken sie ähnlich, werden teilweise sogar synonym verwendet. Doch hinter den Begriffen stehen unterschiedliche Rollen und Aufgaben. Wer sich damit beschäftigt, wie Unternehmen Arbeitsschutz organisieren, sollte die Unterschiede kennen.
Dieser Artikel erklärt, was sich hinter den Abkürzungen und Bezeichnungen genau befindet, wie sie rechtlich einzuordnen sind und welche Verantwortung die einzelnen Funktionen im Betrieb haben.
Was bedeutet FASI bzw. Sifa?
Die Abkürzungen FASI und Sifa werden häufig miteinander verwechselt, beschreiben jedoch unterschiedliche Begriffe.
- FASI steht für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V., einen Dachverband verschiedener Berufsverbände im Bereich Arbeitssicherheit. Es handelt sich dabei also nicht um eine einzelne betriebliche Funktion, sondern um eine übergeordnete Organisation.
- Sifa ist die offizielle und geläufige Abkürzung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Im betrieblichen Alltag ist daher die Abkürzung Sifa korrekt, wenn von speziell ausgebildeten Fachkräften die Rede ist, die Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit beraten und unterstützen.
Wichtig ist dabei: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine gesetzlich definierte Rolle. Grundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das die Aufgaben, Qualifikationen und Einsatzbereiche genau festlegt. Unternehmen sind verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, sobald sie Mitarbeiter beschäftigen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) – Aufgaben und Rolle
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit nimmt eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz ein. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Arbeitgeber dabei zu unterstützen, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Gesetzliche Grundlage
Die Bestellung und Tätigkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit basiert auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie den DGUV-Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Diese Regelwerke geben genau vor, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen eine Sifa im Unternehmen tätig werden muss.
Qualifikation
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist keine Einstiegsposition. Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss, z. B. als Ingenieur. Darauf aufbauend folgt eine spezielle Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, die von den Berufsgenossenschaften oder anderen anerkannten Institutionen angeboten wird.
Aufgaben im Unternehmen
Die Tätigkeiten einer Sifa sind vielfältig. Typische Aufgabenbereiche sind:
- Beratung des Arbeitgebers: Unterstützung bei der Organisation des Arbeitsschutzes.
- Gefährdungsbeurteilungen: Ermittlung von Risiken am Arbeitsplatz und Vorschläge zu deren Minimierung.
- Arbeitsplatzbegehungen: Regelmäßige Kontrolle der Arbeitsumgebung, Maschinen und Arbeitsabläufe.
- Schulung der Mitarbeiter: Durchführung von Unterweisungen und Sensibilisierung für sicherheitsrelevante Themen.
- Mitwirkung bei Investitionen: Beratung bei der Auswahl von Arbeitsmitteln, Maschinen oder persönlicher Schutzausrüstung.
- Dokumentation: Erstellung von Berichten, Nachweisen und Empfehlungen für die Geschäftsführung.
Stellung im Betrieb
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Berater – sie trifft keine eigenen Entscheidungen über organisatorische oder finanzielle Fragen. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber. Dennoch ist die Rolle der Sifa entscheidend, da sie die Fachkenntnisse liefert, die ein sicherer Betrieb erfordert.
Unterschied zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkraft
Die Begriffe Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkraft sorgen häufig für Verwirrung. Tatsächlich gibt es hier jedoch keinen inhaltlichen Unterschied.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der offizielle Begriff, wie er im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verwendet wird.
- Sicherheitsfachkraft ist lediglich eine andere Bezeichnung und wird oft in der Praxis oder in der Umgangssprache genutzt.
Inhaltlich handelt es sich um dieselbe Rolle. Beide Bezeichnungen beschreiben eine ausgebildete Fachperson, die den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz berät. Die korrekte Abkürzung für diese Funktion lautet Sifa.
Wer ist ein Sicherheitsbeauftragter?
Neben den genannten Begriffen taucht häufig auch der Sicherheitsbeauftragte auf. Hierbei handelt es sich jedoch um eine andere Rolle als bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Rechtliche Einordnung
Die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch VII (§ 22 SGB VII) sowie den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter benannt werden.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Im Gegensatz zur Sifa ist der Sicherheitsbeauftragte kein externer Berater mit spezieller Ausbildung. Er ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der diese zusätzliche Aufgabe übernimmt. Typische Tätigkeiten sind:
- Unterstützung der Kollegen bei sicherheitsgerechtem Verhalten.
- Aufmerksam machen auf Gefahrenquellen und unsichere Arbeitsweisen.
- Ansprechpartner vor Ort für sicherheitsrelevante Fragen.
- Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt.
Qualifikation und Ausbildung
Für Sicherheitsbeauftragte ist keine spezielle Berufsausbildung vorgeschrieben. In der Regel werden sie von der Unternehmensleitung ernannt und anschließend in einer kurzen Schulung durch die Berufsgenossenschaften oder die DGUV auf ihre Aufgaben vorbereitet.
Abgrenzung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der wichtigste Unterschied ist:
- Der Sicherheitsbeauftragte ist ein interner Mitarbeiter, der die Arbeitssicherheit im Alltag unterstützt.
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein speziell ausgebildeter Experte, der den Arbeitgeber auf professioneller und rechtlicher Ebene berät.
Beide Rollen ergänzen sich – während die Sifa strategisch und beratend tätig ist, sorgt der Sicherheitsbeauftragte im direkten Arbeitsumfeld für Aufmerksamkeit und Sensibilität bei den Beschäftigten.
Zusammenfassung der Unterschiede
Die Vielzahl an Begriffen – FASI, Sifa, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragter – führt in der Praxis häufig zu Unsicherheit. Gerade Unternehmen, die sich erstmals mit Arbeitssicherheitsfragen beschäftigen, stellen sich die Frage, ob es sich um unterschiedliche Berufe handelt oder ob dieselben Funktionen gemeint sind.
Ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen und die praktischen Aufgaben zeigt jedoch ein klares Bild:
- FASI: Steht für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V., also einen Dachverband verschiedener Fachverbände im Bereich Arbeitssicherheit. Es handelt sich hierbei nicht um eine Rolle innerhalb eines Unternehmens, sondern um eine übergeordnete Organisation.
- Sifa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und Sicherheitsfachkraft: Diese Begriffe bezeichnen dieselbe Funktion. Sifa ist die offizielle Abkürzung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit, während Sicherheitsfachkraft ein geläufiger, aber informeller Ausdruck ist, der häufig in Stellenanzeigen oder im Alltag verwendet wird.
- Sicherheitsbeauftragter: Ein Sicherheitsbeauftragter ist kein externer Experte, sondern ein interner Mitarbeiter, der sich zusätzlich zu seinen eigentlichen Aufgaben um Themen der Arbeitssicherheit kümmert. Er übernimmt eine wichtige Brückenfunktion: Einerseits ist er nah am Arbeitsalltag der Kollegen, andererseits unterstützt er die Fachkraft für Arbeitssicherheit durch praktische Hinweise und Beobachtungen.
Fazit
Arbeitssicherheit ist ein komplexes Thema, das durch viele Begriffe und Abkürzungen zunächst komplizierter wirkt, als es in Wirklichkeit ist. Wer sich jedoch die Grundlagen bewusst macht, erkennt schnell, dass sich die Bezeichnungen auf zwei klar unterscheidbare Rollen reduzieren lassen.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa / Sicherheitsfachkraft):
Diese Rolle ist im Arbeitssicherheitsgesetz verankert und erfordert eine spezielle Ausbildung. Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber, führen Gefährdungsbeurteilungen durch, entwickeln Konzepte und wirken daran mit, sichere Arbeitsplätze zu gestalten. Sie haben keine Weisungsbefugnis, aber eine zentrale beratende Funktion im Betrieb.
- Sicherheitsbeauftragter:
Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitarbeiter, der zusätzlich zu seinem eigentlichen Job für Arbeitssicherheitsfragen sensibilisiert und von der Unternehmensleitung ernannt wird. Er benötigt keine lange Fachausbildung, sondern erhält in der Regel eine praxisnahe Schulung durch die Berufsgenossenschaft. Seine Stärke liegt darin, nah an den Kollegen zu sein und Sicherheit im Arbeitsalltag aktiv vorzuleben.
Die beiden Funktionen ergänzen sich gegenseitig: Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit für die rechtliche Absicherung und die fachliche Tiefe sorgt, unterstützt der Sicherheitsbeauftragte im operativen Alltag und schafft Bewusstsein bei den Beschäftigten. Zusammen tragen beide entscheidend dazu bei, Unfälle zu vermeiden, Gesundheit zu schützen und eine Sicherheitskultur im Unternehmen zu fördern.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Es reicht nicht aus, nur eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Ab einer bestimmten Betriebsgröße muss auch mindestens ein Sicherheitsbeauftragter ernannt werden. Nur so kann der gesetzliche Rahmen eingehalten und gleichzeitig ein wirksames System für Arbeitsschutz aufgebaut werden.