Gefährdungsbeurteilung: Was ist das eigentlich?

Bereits kleine Versäumnisse können in der Arbeitswelt zu Unfällen oder anderen gesundheitlichen Risiken führen. Ein Kabel, das über den Flur gelegt wurde, eine Treppe ohne Geländer oder ein falsch eingestellter Bürostuhl reichen manchmal schon aus. Solche Gefahren lassen sich meist leicht vermeiden – vorausgesetzt, man erkennt sie rechtzeitig.

Hier kommt die Gefährdungsbeurteilung ins Spiel. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit und ein wirksames Werkzeug, um Arbeitsplätze sicherer zu machen und Mitarbeiter zu schützen. Seit Jahren ist diese Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben, dennoch wissen vor allem kleine Unternehmen oft nicht, wie wichtig sie wirklich ist.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was es mit der Gefährdungsbeurteilung auf sich hat. Wir erklären, worum es sich dabei eigentlich handelt und wer für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verantwortlich ist. Außerdem erfahren Sie, weshalb es bei dem Thema nicht nur um Paragrafen geht, sondern um praktische Sicherheit und gesunde Arbeitsbedingungen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Werkzeug im Arbeitsschutz. Darunter versteht man ein systematisches Verfahren, mit dem Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsmittel daraufhin überprüft werden, welche Gefährdungen für die Beschäftigten bestehen können.

Je nach Betrieb und Arbeitsplatz werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung beispielsweise Maschinen, Gefahrstoffe, psychische Belastungen oder ergonomische Faktoren geprüft.

Durch die klare Identifikation und Benennung potenzieller Gefahren können Risiken frühzeitig erkannt und daraufhin geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden, bevor es zu Unfällen oder Gesundheitsschäden kommt.

Während einer Gefährdungsbeurteilung werden also nicht nur Gefährdungen festgestellt, sondern auch Lösungsansätze erarbeitet und stetig aktualisiert. Es handelt sich hierbei also weniger um eine einmalige Beurteilung, sondern vielmehr um einen laufenden Prozess, der die Arbeitssicherheit im Betrieb sichern soll.

Die rechtliche Grundlage

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Deutschland fest im Gesetz verankert. Man findet sie in § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Hier heißt es: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ (§ 5 (1)).
Hier finden sich auch bereits einige Beispiele für mögliche Gefahrenquellen (§ 5 (3)):

  • Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln wie Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen
  • Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitszeit
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
  • psychische Belastungen bei der Arbeit

Weitere, ergänzende Ansätze zum Thema Gefährdungsbeurteilung lassen sich in den Vorschriften in der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), in Betriebssicherheitsverordnungen oder in Gefahrstoffverordnungen finden.

Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Für die Gefährdungsbeurteilung trägt der Arbeitgeber die gesetzliche Verantwortung, da er der Hauptverantwortliche für die Regelung der Arbeitssicherheit im Allgemeinen ist. Er muss also sicherstellen, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und regelmäßig aktualisiert wird.

In der Praxis übernimmt er diese Aufgabe jedoch selten allein: Meist wird er von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Führungskräften oder auch externen Dienstleistern unterstützt. Auch Sicherheitsbeauftragte können hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Besonders wichtig ist außerdem die Einbindung der Beschäftigten, da sie die täglichen Arbeitsabläufe am besten kennen und mögliche Gefährdungen frühzeitig erkennen können. So entsteht eine praxisnahe Beurteilung, die den Arbeitsschutz wirksam verbessert.

Gefährdungsbeurteilung in 5 Schritten

Die genaue Ausgestaltung einer Gefährdungsbeurteilung kann sich je nach betrieb und Arbeitsplatz unterscheiden. Grundsätzlich lassen sich aber fünf Schritte herausarbeiten, die immer Teil dieses Prozesses sind:

Schritt 1: Bereiche festlegen
Zunächst wird festgelegt, für welche Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll. Dadurch erhält man eine klare Abgrenzung und einen strukturierten Rahmen für die Analyse.

Schritt 2: Gefährdungen ermitteln
In diesem Schritt werden mögliche Gefährdungen systematisch erfasst. Das geschieht zum Beispiel durch Beobachtungen, Gespräche mit Beschäftigten oder die Auswertung von Unfallmeldungen. Ziel ist es, alle relevanten Risiken sichtbar zu machen.

Schritt 3: Risiko beurteilen
Anschließend wird bewertet, wie wahrscheinlich ein Schaden eintritt und wie schwer die möglichen Folgen sein könnten. Diese Einschätzung dient als Grundlage für die Priorisierung von Maßnahmen.

Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen
Auf Basis der Risikobeurteilung werden konkrete Schutzmaßnahmen entwickelt. Dabei gilt das Prinzip, Gefahren möglichst an der Quelle zu beseitigen, bevor auf persönliche Schutzmittel zurückgegriffen wird.

Schritt 5: Maßnahmen umsetzen und prüfen
Die festgelegten Maßnahmen müssen umgesetzt und ihre Wirksamkeit regelmäßig überprüft werden. So wird sichergestellt, dass der Arbeitsschutz dauerhaft verbessert und an neue Bedingungen angepasst wird.

Das macht eine effektive Gefährdungsbeurteilung aus

Besonders wichtig ist, dass die Gefährdungsbeurteilung immer wieder auf den neusten Stand gebracht wird, wenn sich wichtige Bedingungen wie beispielsweise Arbeitsabläufe oder eingesetzte Maschinen ändern. Dabei sollte unbedingt jeder Schritt sauber dokumentiert werden, zum Bespiel mithilfe von Vorlagen der Berufsgenossenschaften oder einer Software.

Auch die Unterstützung durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist von Vorteil: Sie greifen dem Arbeitgeber bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen unter die Arme und stellen durch ihre Expertise sicher, dass diese vorschriftsgemäß, wirksam und stets auf dem aktuellen Stand ist.

Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Werkzeug im Arbeitsschutz. Sie zeigt mögliche Gefahren und Belastungen auf und legt Schutzmaßnahmen fest, um Risiken frühzeitig zu erkennen und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen. Somit ist sie die Grundlage für einen geregelten Arbeitsschutz im Betrieb.

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