Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Pflicht und Umsetzung nach §5 ArbSchG

Damit Beschäftigte ihrer Arbeit bestmöglich nachgehen können und sich wohlfühlen, spielt nicht nur die körperliche, sondern auch die psychische Gesundheit eine wichtige Rolle. Deshalb wird dieser seit 2013 auch im Arbeitsschutzgesetz mehr Beachtung geschenkt: So müssen psychische Belastungen ebenso wie körperliche im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgehalten und entsprechend behoben werden.

Doch wie können diese psychischen Belastungen aussehen und wie werden diese eigentlich beurteilt? Diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel. Außerdem zeigen wir, in welchen Bereichen vermehrt psychische Gefährdungen zu finden sind und wie Risiken sich vermeiden oder verringern lassen. 

Die rechtliche Grundlage: §5 Arbeitsschutzgesetz

Arbeitgeber sind laut §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet, mögliche Gefährdungen für die Gesundheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu ermitteln und schriftlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. Diese bildet anschließend die Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen, die getroffen werden, um diese Gefahren zu beseitigen und Risiken für Verletzungen oder Unfälle zu minimieren.

In §5 ArbSchG werden allerdings nicht nur Gefährdungen für die körperliche Gesundheit (beispielsweise durch Chemikalien oder Arbeitsmittel) geregelt. Ebenso heißt es hier im dritten Absatz: „Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch […] psychische Belastungen bei der Arbeit“. 

Daraus ergibt sich also, dass auch mögliche psychische Belastungen verpflichtend in einer Gefährdungsbeurteilung genannt werden müssen, wenn vorhanden. Wie diese aussehen können und wie sie beurteilt werden, erklären wir in den nächsten beiden Abschnitten.

Wie werden psychische Belastungen beurteilt?

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz werden genauso beurteilt wie körperliche Gefährdungen auch. Das bedeutet, dass die Beurteilung sich nicht auf die psychische Gesundheit oder Beanspruchung einzelner Beschäftigter bezieht, sondern eine Einschätzung der Situation vor Ort darstellt. 

Dabei werden Arbeitsbedingungen und der Arbeitsplatz auf mögliche psychische Belastungspunkte überprüft. Auch Merkmale der Tätigkeit selbst können Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung sein. 

Um psychische Belastungen in der Arbeitsumgebung festzustellen, gibt es verschiedene Optionen. Oft werden Befragungen der Angestellten durchgeführt oder es werden Checklisten mit bestimmten Kriterien genutzt. Auch Workshops oder Beobachtungsanalysen können hilfreich sein. Wichtig ist, möglichst auf validierte Erhebungsinstrumente zurückzugreifen, um kein subjektives Bild einzelner Personen, sondern einen aussagekräftigen Gesamtüberblick zu erhalten.

Welche Arbeitsbedingungen spielen eine Rolle?

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können aus unterschiedlichen Arbeitsbedingungen entstehen. Für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen werden branchen- und tätigkeitsübergreifend mehrere zentrale Themenfelder betrachtet. Diese helfen dabei, mögliche Belastungsfaktoren systematisch zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen abzuleiten. Die folgenden sechs Bereiche gelten als besonders relevant, da sie in nahezu allen Arbeitsumgebungen eine Rolle spielen können:

  • Arbeitsinhalte und Arbeitsaufgabe: Dazu zählen die Vollständigkeit und Variabilität von Aufgaben, vorhandene Handlungsspielräume, der Zugang zu notwendigen Informationen, Qualifikationsanforderungen sowie mögliche emotionale Belastungen durch die Tätigkeit. 
  • Arbeitsorganisation: Hierzu gehören unter anderem Arbeitsintensität, häufige Störungen oder Unterbrechungen, die Organisation von Kommunikation und Zusammenarbeit sowie klar definierte Kompetenzen und Zuständigkeiten. 
  • Arbeitszeit: Wichtige Aspekte sind etwa die Dauer und Lage der Arbeitszeit, Schichtarbeit, die Planbarkeit von Arbeitszeiten sowie ausreichende Pausen- und Erholungszeiten. 
  • Soziale Beziehungen: Das Verhältnis zu Kolleginnen und Kollegen sowie zu Vorgesetzten kann ebenfalls eine wichtige Rolle für die psychische Belastung am Arbeitsplatz spielen. 
  • Arbeitsmittel: Belastungen können entstehen, wenn Arbeitsmittel ungeeignet, unzureichend oder schlecht gestaltet sind oder wenn notwendige persönliche Schutzausrüstung fehlt. 
  • Arbeitsumgebung: Hierzu zählen physikalische, chemische oder biologische Einflüsse sowie ergonomische Faktoren am Arbeitsplatz. 

So gelingt die Umsetzung

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen folgt grundsätzlich dem gleichen strukturierten Ablauf wie jede andere Gefährdungsbeurteilung. Anders als bei manchen körperlichen Belastungen lassen sich psychische Faktoren jedoch nicht einfach mit Messgeräten erfassen, sondern es kommen verschiedene wissenschaftlich fundierte Verfahren zum Einsatz, die sowohl qualitative als auch quantitative Ergebnisse liefern können. 

Besonders wichtig ist dabei die aktive Einbindung der Beschäftigten. Sie kennen ihre Arbeitssituation am besten und können wertvolle Hinweise zu möglichen Belastungen und Verbesserungsmöglichkeiten geben. Auch die Beteiligung von Führungskräften und betrieblicher Interessenvertretung erhöht den Praxisbezug und die Akzeptanz späterer Maßnahmen. 

Damit das Vorgehen erfolgreich ist, sollten Ziele, Ablauf und Ergebnisse transparent kommuniziert werden. Ebenso entscheidend sind eine realistische Zeitplanung, die Sicherstellung der Anonymität bei Befragungen und eine konsequente Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Neben möglichen Risiken werden dabei auch vorhandene Ressourcen sichtbar, etwa funktionierende Teamstrukturen oder unterstützende Führung, die gezielt gestärkt werden können.

Fazit

Arbeitsbedingungen, der Arbeitsplatz, das kollegiale Miteinander und die Tätigkeit an sich sind Faktoren, die sich potenziell negativ auf das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten auswirken können. Das kann krankheitsbedingte Ausfälle oder Kündigungen nach sich ziehen. Für einen funktionierenden Betrieb und zufriedene Mitarbeitende darf im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung deshalb neben der körperlichen auch die psychische Gesundheit nicht in den Hintergrund rücken.Sie suchen einen zuverlässigen Partner, der Sie bei der Erstellung vollumfänglicher Gefährdungsbeurteilungen und bei anderen Themen im Bereich Arbeitssicherheit unterstützt? Sie befinden sich außerdem im Raum Regensburg, Schwandorf, Amberg und Weiden oder Neumarkt in der Oberpfalz? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Gern helfen wir Ihnen mit unserer Expertise dabei, die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb zu optimieren – sicher, praxisnah und regional.