Arbeitsschutz ist immer wichtig, doch es gibt Betriebe, bei denen das Thema eine weitaus größere Rolle spielt. Hierzu gehören unter anderem auch Unternehmen, in denen mit gefährlichen Stoffen wie Chemikalien gearbeitet wird. Bei der Arbeit mit solchen Gefahrstoffen ist besondere Vorsicht geboten.
Hierbei hilft das Gefahrstoffverzeichnis: Als wichtiges Werkzeug im Arbeitsschutz bietet es einen Überblick über alle Gefahrstoffe, die in einem Betrieb zum Einsatz kommen. Was das Gefahrstoffverzeichnis genau beinhaltet, ob es verpflichtend ist und was es bringt, erfahren Sie in diesem Artikel. Außerdem zeigen wir Ihnen, wer für die Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses verantwortlich ist und wie wir Ihnen als externe Experten für Arbeitssicherheit dabei helfen können.
Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis?
Ein Gefahrstoffverzeichnis ist ein zentrales Dokument, das alle Gefahrstoffe auflistet, die in einem Betrieb verwendet, gelagert oder hergestellt werden. Dabei enthält es nicht nur die Namen der gefährlichen Stoffe, sondern auch ihre wichtigsten Eigenschaften und worauf besonders geachtet werden muss.
Gemeinsam mit Sicherheitsdatenblättern und Arbeitsanweisungen zählt das Gefahrstoffverzeichnis zu den wichtigsten Dokumenten, die im Sinne der Arbeitssicherheit in einem Unternehmen eingesetzt werden. Deshalb ist es auch hierbei wichtig, dass das Gefahrstoffverzeichnis regelmäßig aktualisiert und an mögliche Veränderungen im Betrieb angepasst wird.
Ist ein Gefahrstoffverzeichnis Pflicht?
Die Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffverzeichnisses sind in Deutschland verpflichtend. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV §6 Abs. 12). Hier heißt es: „Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen“ (GefStoffV §6 Abs. 12 (1)).
Wie alle anderen Belange rund um die Arbeitssicherheit gehört auch das Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses zu den Pflichten des Arbeitgebers. Dafür kann er sich zusätzlich Hilfe von externen oder internen Fachkräften für Arbeitssicherheit holen, die bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses unterstützen.
Lediglich Gefahrstoffe, die laut Gefährdungsbeurteilung nur eine geringe Gefährdung darstellen, müssen nicht in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden. Besonders wichtig ist außerdem, dass alle Beschäftigten der jeweiligen Arbeitsbereiche sowie die betriebliche Interessenvertretung Zugriff auf das Gefahrstoffverzeichnis und die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter haben.
Was bringt das Gefahrstoffverzeichnis?
Das Gefahrstoffverzeichnis soll einen sicheren Umgang mit allen potenziell gefährlichen Stoffen im Betrieb ermöglichen. Im Einzelnen bietet es folgende Vorteile:
- Überblick über Gefahrstoffe:
Es listet alle im Betrieb verwendeten, gelagerten oder hergestellten Gefahrstoffe auf und zeigt, wo sie eingesetzt werden. - Erleichtert die Gefährdungsbeurteilung:
Durch die zentrale Erfassung lassen sich Risiken für Beschäftigte leichter erkennen und bewerten. So bietet es eine Grundlage für Maßnahmen und Unterweisungen nach der Gefahrstoffverordnung. - Fördert sichere Handhabung, Lagerung und Entsorgung:
Es bietet klare Informationen zu Verwendung, Lagerung und Entsorgung der Stoffe und reduziert so Unfall- und Umweltrisiken. - Schnelle Information im Notfall:
Es ermöglicht Einsatzkräften und Verantwortlichen, bei Unfällen oder Bränden sofort die betroffenen Stoffe und erforderlichen Maßnahmen zu erkennen.
Wie sieht ein Gefahrstoffverzeichnis aus?
Das Gefahrstoffverzeichnis kann entweder in schriftlicher Form oder elektronisch erfasst und gespeichert werden. Welche Angaben im Gefahrstoffverzeichnis in jedem Fall enthalten sein müssen, ist ebenfalls klar in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV §6 Abs. 12) geregelt.
Demnach muss das Gefahrstoffverzeichnis mindestens folgende Angaben über jeden gefährlichen Stoff enthalten:
- die Bezeichnung des Gefahrstoffs
- eine Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
- genaue Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen
- Aufzählung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte gegenüber dem Gefahrstoff exponiert sein können
- einen Verweis auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter
Zusätzlich kann das Gefahrstoffverzeichnis freiwillig um weitere Angaben ergänzt werden, wenn es sich anbietet. Solche Angaben können beispielsweise sein:
- Aggregatzustand des Gefahrstoffes
- Inhaltsstoffe, die maßgeblich für die Einstufung der Gefahr sind
- Art der Gefährdung
- Spezifische Schutzmaßnahmen
Fazit
Ein vollständiges und aktuelles Gefahrstoffverzeichnis ist nicht nur ein praktisches Werkzeug im Arbeitsschutz, es ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Gefahrstoffverzeichnis sorgt für einen sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen und schützt Ihre Mitarbeiter.
Die grundsätzliche Verantwortung für das Gefahrstoffverzeichnis liegt beim Arbeitgeber. Damit Sie hierbei alles richtig machen und keine Gefahrstoffe vergessen, unterstützen wir Sie als Experten für Arbeitssicherheit gern bei der Erstellung eines einwandfreien Gefahrstoffverzeichnisses. Doch wir helfen nicht nur dabei: Wir sind Ansprechpartner für alle Themen rund um Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.
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