Hitzefrei?

Diese Vorschriften gibt es bezüglich Hitze- und UV-Schutz in der Arbeitssicherheit

Viele Experten sind sich einig, dass die Sommer in Deutschland langfristig immer heißer werden. Bereits jetzt macht sich diese Entwicklung deutlich bemerkbar: Die Durchschnittstemperaturen steigen seit Jahrzehnten, Hitzetage über 30 Grad werden immer häufiger und Hitzeperioden halten tendenziell länger an.

Im Alltag bekommen viele diese Entwicklung besonders am Arbeitsplatz zu spüren. Arbeitnehmer, die in nicht klimatisierten Büroräumen oder in der Sommerhitze im Freien arbeiten, fragen sich deshalb oft, welche Rechte sie in Bezug auf Hitze- und UV-Schutz am Arbeitsplatz eigentlich haben.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche negativen Auswirkungen Hitze und UV-Strahlung auf die Gesundheit haben können, welche Pflichten Arbeitgeber diesbezüglich zu erfüllen haben und welche Maßnahmen empfohlen werden, um Arbeitnehmer in diesen Bereichen zu schützen.

Wieso Hitze und UV-Strahlung zur Gefährdung werden kann

Starke Hitze wirkt sich nicht nur negativ auf die Produktivität und Motivation der Mitarbeitenden aus, sie kann auch gravierende gesundheitliche Folgen haben. Besonders bei Älteren oder Menschen mit Vorerkrankungen kann es aufgrund dessen zu Schwindel, Erschöpfung und Atemwegsproblemen kommen. In schwerwiegenden Fällen kann eine längere Hitzeexposition sogar einen Hitzschlag oder ernste Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen.

Auch mit dem Thema UV-Schutz ist nicht zu spaßen. Wer ohne UV-Schutz zu lange einer erhöhten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist, muss mit gesundheitlichen Auswirkungen wie Sonnenbränden, Entzündungen im Auge oder allergische Reaktionen bis hin zu einem Sonnenstich rechnen.

Auch langfristig birgt der ungeschützte Aufenthalt in der prallen Sonne eine Gefahr, die oft unterschätzt wird: Hautkrebs. Es wurde nachgewiesen, dass UV-Strahlung unmittelbar krebserregend ist und somit die Hauptursache für Hautkrebs darstellt.

Für die Gesundheit der Mitarbeitenden kann es also nicht nur zu kurzfristigen Folgen, sondern auch zu langfristigen Schäden kommen, wenn sie nicht vor Hitze und Sonneneinstrahlung geschützt werden.

Hitze- und UV-Schutz: Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

In Bezug auf Hitze- und UV-Schutz von Arbeitnehmern gibt es nur wenige gesetzliche Verpflichtungen auf Seiten des Arbeitgebers. Im Allgemeinen sind Arbeitgeber laut § 5 ArbSchG dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen. Dazu gehört es auch, geeignete Schutzmaßnahmen für bestehende Gefährdungen zu implementieren. Auch eine hohe Hitzebelastung stellt eine solche Gefährdung dar.

Ergänzt wird diese allgemeine Anforderung durch die Arbeitsstättenverordnung. In § 3a Abs. 1 ArbStättVO heißt es, dass Arbeitsräume so zu gestalten sind, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer durch diese nicht gefährdet wird.

Konkreter wird es in den sogenannten technischen Regeln für Arbeitsstätten: Während die ASR A3.5 die Temperatur in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume regelt, widmet sich die ASR A5.1 dem Schutz von Außenbeschäftigten vor Hitzebelastung und UV-Strahlung. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass diese Arbeitsstättenregeln lediglich als Empfehlungen anzusehen sind, nicht als gesetzliche Normen.

Hitzeschutz im Betrieb: Diese Maßnahmen werden empfohlen

Hohe Temperaturen können die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten stark beeinträchtigen. Die ASR A3.5 gibt daher wichtige Hinweise, ab welchen Raumtemperaturen geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.

  • Ab 26 °C: Erste Maßnahmen ergreifen, z. B. frühzeitig lüften, Jalousien oder Rollos nutzen und Arbeitszeiten gegebenenfalls flexibilisieren.
  • Über 30 °C: Der Arbeitgeber muss tätig werden. Geeignet sind ausreichend Getränke, verstärkte Lüftung, Ventilatoren, gelockerte Kleidung sowie ein vorgezogener Arbeitsbeginn. Eine Klimaanlage ist nicht verpflichtend, kann aber sinnvoll sein.
  • Über 35 °C: Der Arbeitsplatz gilt grundsätzlich als nicht mehr geeignet. Es sind zusätzliche technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen sowie ausreichende Entwärmungsphasen vorzusehen.
  • Besonders schutzbedürftige Beschäftigte: Schwangere, ältere oder gesundheitlich belastete Personen benötigen besondere Rücksicht. Die Arbeitsbelastung sollte entsprechend reduziert und individuelle Schutzbedürfnisse berücksichtigt werden.
  • Bei Arbeiten im Freien: Schattenplätze nutzen, Pausen verlängern und ausreichend Trinkwasser bereitstellen. Die Belastung durch direkte Sonneneinstrahlung ist möglichst zu vermeiden.

UV-Schutz am Arbeitsplatz: Das TOP-Prinzip

Bei Arbeiten im Freien bestehen nicht nur durch die Hitze gesundheitliche Gefährdungen, sondern auch wegen der Sonneneinstrahlung. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen diesbezüglich werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach dem TOP-Prinzip festgelegt und umgesetzt.
Dieses beinhaltet folgende Punkte:

  • Technische Schutzmaßnahmen – Schatten schaffen:
    Überdachungen, Sonnenschirme oder Sonnensegel nutzen und auch für Pausen geeignete Schattenplätze bereitstellen. In Fahrzeugen können UV-absorbierende Fenster und eine gute Belüftung zusätzlichen Schutz bieten.
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen – Sonne meiden:
    Aufenthaltszeiten in der direkten Sonne möglichst begrenzen und Arbeiten nach Möglichkeit in die frühen Morgen- oder späten Nachmittagsstunden verlegen. Besonders strahlungsintensive Zeiten von etwa 11 bis 16 Uhr sollten möglichst gemieden werden. Pausen im Schatten einplanen und Beschäftigte regelmäßig unterweisen.
  • Persönliche Schutzmaßnahmen – Haut und Augen schützen:
    Geeignete, möglichst den Körper bedeckende Kleidung, Kopfbedeckungen mit Nacken- und Ohrenschutz sowie geeignete Sonnenbrillen verwenden. Nicht bedeckte Hautpartien, beispielsweise Gesicht und Hände, mit geeignetem UV-Schutzmittel schützen.

Fazit

Übermäßige Hitze und Sonneneinstrahlung können nicht nur akut krank machen, sondern auch langfristig schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Zudem wird der Hitze- und UV-Schutz von Mitarbeitenden auch aufgrund der klimatischen Veränderungen zukünftig eine immer größere Rolle in der Arbeitssicherheit spielen. Deshalb ist es wichtig, diesen Bereich bereits jetzt mit in das ganzheitliche Arbeitsschutzkonzept aufzunehmen.

Sie möchten Ihre Mitarbeitenden wirksam vor den Einflüssen von Hitze und UV-Strahlung schützen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen der Arbeitssicherheit und unterstützen Sie dabei, auch diese wichtigen Bereiche von der Gefährdungsbeurteilung bis hin zu der Ausarbeitung von Arbeitsschutzmaßnahmen mitzudenken. So stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden bei jeder Temperatur von einer gesunden Arbeitsumgebung profitieren – weil es um Menschen geht.