Egal ob im Büro oder in der Werkstatt: Überall können Gesundheitsgefährdungen oder Unfälle auftreten. Genau aus diesem Grund ist es so wichtig, dass das richtige Maß an Arbeitssicherheit an jedem Arbeitsplatz gegeben ist. Wenn kein ausreichender Arbeitsschutz gewährleistet ist und es deswegen zu Verletzungen oder anderen Schädigungen kommt, muss mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
Hier ergibt sich folgende Frage: Wer ist eigentlich für die Umsetzung und Einhaltung all dieser Maßnahmen und somit für die allgemeine Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich? Ist es ausschließlich der Arbeitgeber, oder spielen auch Führungskräfte, Beschäftigte und andere Stellen eine Rolle?
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wer sich konkret um die Arbeitssicherheit kümmern muss und welche rechtlichen Vorgaben es dazu gibt. Wir erklären, wie die Verantwortlichkeiten im Detail verteilt sind und ob sie sich teilweise übertragen lassen. Außerdem erfahren Sie, wieso sich die Zusammenarbeit mit externen Fachkräften für Arbeitssicherheit lohnt und warum es so wichtig ist, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Die Verantwortung des Arbeitgebers
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich aus seiner gesetzlichen Fürsorge- und Schutzpflicht gegenüber den Beschäftigten. Konkret bedeutet das: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass alle relevanten Arbeits- und Gesundheitsvorschriften im Unternehmen umgesetzt werden. Dazu zählt auch, die Beschäftigten regelmäßig und verständlich zu unterweisen, damit sie über Gefahren, Schutzmaßnahmen und den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln informiert sind.
Ein zentrales Instrument dabei ist die Gefährdungsbeurteilung. Mit ihr analysiert der Arbeitgeber systematisch mögliche Risiken am Arbeitsplatz, sei es durch Maschinen, Arbeitsabläufe, Gefahrstoffe oder ergonomische Belastungen. Auf Grundlage dieser Analyse müssen geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt und im Betrieb umgesetzt werden. Ziel ist dabei, Unfälle zu verhindern und die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig zu sichern.
Darüber hinaus hat der Arbeitgeber die Pflicht, diese Maßnahmen kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, etwa wenn sich Arbeitsbedingungen ändern oder neue Gefahrenquellen auftreten. Unterstützung erhält er dabei in der Regel von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, die beratend tätig sind.
Die rechtlichen Grundlagen
Jedes Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeits- und damit verbundenen Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden sicherzustellen. Diese Verantwortung ergibt sich aus verschiedenen Normen und Vorschriften, die in einer Vielzahl von Gesetzestexten festgehalten sind. Die wichtigsten Verordnungen diesbezüglich sind:
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt zentrale Grundlagen zum Thema Arbeitssicherheit. Dazu zählen unter anderem die Pflichten des Arbeitgebers wie Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Unterweisung sowie die Mitwirkungspflicht der Beschäftigten.
- Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ebenfalls eine wichtige rechtliche Grundlage und verpflichtet Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen.
- Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist dazu da, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeitenden sicherzustellen. Dazu regelt sie Bereiche wie Belüftung und Beleuchtung der Arbeitsstätte sowie das Einhalten von Fluchtwegen.
- Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und technischen Anlagen.
- Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beinhaltet Vorschriften zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Dazu gehören beispielsweise die Kennzeichnung und Lagerung sowie weitere Schutzmaßnahmen.
- Zusätzliche DGUV-Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erlassen und beinhalten konkrete, praxisnahe Regeln zu verschiedenen Arbeitsbereichen.
Je nach Betrieb, Arbeitsplatz und beschäftigter Personengruppe können zusätzlich folgende Regelungen relevant sein:
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dient zum Schutz von minderjährigen Beschäftigten.
- Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält besondere Schutzvorschriften für werdende und stillende Mütter.
- Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beinhaltet Vorgaben zu Arbeits- und Ruhezeiten, die sich ebenfalls positiv auf die Gesundheit der Mitarbeitenden auswirken können.
- Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) stellt Anforderungen an sichere Arbeitsmittel.
Weitere Zuständigkeiten im Detail
Nicht nur der Arbeitgeber selbst ist für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich, sondern auch deren gesetzliche Vertreter. Dazu gehören beispielsweise die vertretungsberechtigten Organe juristischer Personen wie Vorstände oder Geschäftsführer sowie wie die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft. Auch leitende Angestellte oder Personen, die ausdrücklich mit der Führung eines Unternehmens oder Betriebs betraut sind, fallen in diesen Kreis. Damit tragen sowohl die Vertretungsorgane als auch die Unternehmens- bzw. Betriebsleiter die Pflicht, für die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu sorgen.
Zudem hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben und Pflichten zu delegieren, etwa an Führungskräfte oder speziell beauftragte Personen. Allerdings bleibt er selbst in der Gesamtverantwortung und muss sicherstellen, dass die Übertragung rechtssicher erfolgt und die beauftragten Personen fachlich wie organisatorisch in der Lage sind, diese Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.
Auch die Mitarbeitenden haben eine Mitwirkungspflicht. Diese dient dazu, die Maßnahmen des Arbeitgebers umzusetzen und einzuhalten. Aus § 15 des Arbeitsschutzgesetztes ergibt sich, dass Beschäftigte dazu verpflichtet sind, ihre eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die ihrer Kollegen zu schützen. Dazu müssen sie Maschinen, Geräte, Werkzeuge und andere Arbeitsmittel einschließlich Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstung stets ordnungsgemäß und bestimmungsgemäß verwenden.
Noch mehr Sicherheit durch externe Fachkräfte
Aus dem Arbeitssicherheitsgesetz geht hervor, dass der Arbeitgeber als Teil seiner arbeitsschutzrechtlichen Verantwortung dazu verpflichtet ist, Betriebsärzte sowie qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese betreuen den laufenden Betrieb und stellen sicher, dass die Arbeitsbedingungen den geltenden Vorschriften entsprechen und – falls nötig – Anpassungen vorgenommen werden.
Die Beauftragung externer Fachkräfte bringt zudem weitere Vorteile mit sich. Die Beauftragten bringen spezialisiertes Know-how mit, das intern oft nicht in ausreichendem Maß vorhanden ist. Sie übernehmen Aufgaben wie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze oder die Unterstützung bei Unterweisungen. Dadurch wird gewährleistet, dass auch Betriebe ohne eigene Fachabteilungen professionell und rechtskonform betreut werden.
Fazit: Klare Verantwortung, gemeinsame Umsetzung
Arbeitssicherheit ist weit mehr als nur die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Sie ist ein zentraler Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmenskultur. Wer für sichere Arbeitsbedingungen sorgt, schützt nicht nur seine Mitarbeiter, sondern stärkt auch Motivation, Vertrauen und Effizienz im Betrieb. Ein sicherer Arbeitsplatz bedeutet weniger Ausfalltage, geringere Kosten durch Unfälle und ein besseres Betriebsklima.
Während der Arbeitgeber rechtlich eindeutig für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich ist, sollten auch alle Beschäftigten diesbezüglich an einem Strang ziehen. Nur, wenn sich alle Beteiligten an die Vorschriften halten und ihren Verpflichtungen nachkommen, kann eine sichere Arbeitsumgebung entstehen, in der sich alle wohlfühlen. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit externen Beratern und Fachkräften der Arbeitssicherheit.
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